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KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Chatbot, Telefon und E-Mail

Seit 2. August 2026 gilt Art. 50 KI-Verordnung. Die Recht-Ampel zeigt je Kanal, wann Chatbot, Telefonassistent und E-Mail-Agent einen KI-Hinweis brauchen.

Fabian Figueroa Authenac
Gründer · Kumiko AI · 7 Min. Lesezeit · 1. November 2026
Grafik eines Kundenservice-Chats, in dem sich der KI-Assistent als KI vorstellt und anbietet, mit einem Menschen zu sprechen.

Die KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026. Chatbots, Telefonassistenten und E-Mail-Agenten müssen sich spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion als KI zu erkennen geben, wenn sie selbst mit Menschen kommunizieren. Keinen sichtbaren Hinweis braucht es, wenn ein Mitarbeiter einen KI-Entwurf wirklich prüft und selbst versendet, oder wenn die KI offensichtlich ist.

Was verlangt die Kennzeichnungspflicht genau?

Wer ein KI-System anbietet, das direkt mit Menschen interagiert, muss diese darüber informieren. Der Hinweis kommt laut Verordnung „spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion“, „in klarer und eindeutiger Weise“ und barrierefrei. Ob Sie dafür Text, Ansage oder ein Label nutzen, schreibt die Verordnung nicht vor.

Die Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli 2026 nennen vier Bedingungen: ein KI-System, ein echter Austausch in beide Richtungen, direkt ohne Mensch dazwischen, mit natürlichen Personen. Klick-Bots mit festen Antworten fallen heraus. Ein Hinweis nur in AGB oder Datenschutzerklärung reicht laut Leitlinien nicht, ebenso wenig „Assistent“ ohne den Zusatz KI.

Fragt jemand, ob er mit einem Menschen spricht, muss das System sich als KI zu erkennen geben. Bei Finanz-, Versicherungs-, Rechts- und Gesundheitsfragen sowie bei Beschwerden halten die Leitlinien zusätzliche Erinnerungen für wahrscheinlich nötig.

Recht-Ampel: Chatbot, Telefon, E-Mail und WhatsApp

Rot bedeutet Hinweispflicht ab der ersten Nachricht oder dem ersten Satz. Bei Gelb kommt es darauf an, wie Sie den Kanal betreiben. Grün bedeutet, dass kein sichtbarer Hinweis nötig ist. Die Einordnung folgt Verordnung und Leitlinien. Die Formulierungen sind Vorschläge, kein amtlicher Wortlaut.

KanalAmpelWas giltWie kennzeichnenBeispiel
Website-Chatbot mit KIRotPflicht, in den Leitlinien ausdrücklich genanntBegrüßungssatz und KI-Label am Chatfenster„Sie schreiben mit dem KI-Assistenten von [Firma].“
TelefonassistentRotPflicht, gerade bei menschlich klingender StimmeAnsage zu Beginn, in langen Gesprächen wiederholen; Signalton allein reicht nicht„Guten Tag, hier spricht der KI-Assistent von [Firma].“
E-Mail-Agent, der selbst sendetRotPflicht, samt Angabe, für wen er handeltHinweis oben in jeder E-Mail„Diese Antwort hat ein KI-Assistent im Auftrag von [Firma] erstellt und versendet.“
E-Mail-Entwurf, vom Mitarbeiter geprüft und gesendetGrünKein sichtbarer Hinweis; eine unsichtbare, maschinenlesbare Markierung kann für den Anbieter trotzdem Pflicht seinMarkierung mit dem Anbieter des Systems klärenNicht nötig
Freigabe per KlickGelbOhne Hinweis nur, wenn ein Mitarbeiter den Entwurf wirklich liest; bloßes Durchklicken zählt nichtIm Zweifel wie E-Mail-AgentWie E-Mail-Agent
WhatsApp oder Messenger mit KIRotWie beim ChatbotIn der ersten Nachricht, erneut bei Übergabe„Hier antwortet zuerst der KI-Assistent von [Firma].“
Chat mit Wechsel KI und MitarbeiterGelbKI-Antworten kennzeichnen; den Wechsel anzusagen empfehlen wirHinweis bei jedem Rollenwechsel„Ab jetzt antwortet Ihnen [Vorname] aus unserem Team.“

WhatsApp und Messenger nennen die Leitlinien nicht ausdrücklich. Wir ordnen sie wie einen Chatbot ein, weil die Leitlinien den Austausch über Online-Schnittstellen erfassen. Die Tabelle gilt für eingehende Anfragen. Schreibt oder ruft die KI selbst zuerst an, gelten zusätzlich die Regeln des Wettbewerbsrechts (UWG) zu Werbeanrufen und Werbe-E-Mails.

Praxisbeispiel: Telefonassistent einer Hausverwaltung

Als Beispiel ein typischer Ablauf. Abends meldet eine Mieterin telefonisch einen tropfenden Heizkörper. Der Assistent stellt sich als KI vor und nimmt den Schaden auf. Fragt sie nach einem Menschen, antwortet er ehrlich und bietet einen Rückruf an. Morgens prüft der Verwalter den KI-Entwurf seiner Antwort und sendet selbst. Diese E-Mail braucht keinen sichtbaren Hinweis. Mehr dazu im Artikel zu Mieteranfragen in der Hausverwaltung.

Wer muss kennzeichnen: Anbieter oder Betreiber?

Die Hinweispflicht trifft den Anbieter. Das ist nicht nur der Softwarehersteller. Wer einen Chatbot oder Telefonassistenten entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen einsetzt, ist laut Leitlinien selbst Anbieter. Wer ein fertiges Produkt unverändert nutzt, ist Betreiber. Dann muss der Hersteller die Kennzeichnung liefern.

Anbieter werden Sie auch, wenn Sie ein fremdes System etwa mit eigenen Trainingsdaten verändern und unter eigenem Namen einsetzen. Ob schon das Einrichten eines fertigen Tools mit eigenem Namen und eigenen Inhalten Sie zum Anbieter macht, sagen die Leitlinien nicht ausdrücklich.

Unsere Einschätzung: Prüfen Sie auch als Betreiber, ob der Hinweis aktiv ist. Das Verbot irreführender Geschäftspraktiken gilt für Sie ohnehin. Geben Sie dem Assistenten keinen Menschennamen und kein Personenfoto. Die Leitlinien werten menschenähnliche Darstellungen als irreführendes Signal.

Wann ist die KI „offensichtlich“?

Die Ausnahme greift nur, wenn die KI „aus Sicht einer angemessen informierten, aufmerksamen und verständigen natürlichen Person aufgrund der Umstände und des Kontexts der Nutzung offensichtlich“ ist. Die Kommission legt das eng aus, es darf fast kein Zweifel bleiben. Wer sich darauf beruft, muss das belegen.

Offensichtlich ist laut Leitlinien etwa ein interner Assistent für geschultes Personal. Ist ein Kanal für die breite Öffentlichkeit offen, zu der auch ältere Menschen gehören, scheidet die Ausnahme aus.

Was gilt für KI-Bilder, KI-Texte und Deepfakes?

Anbieter generativer KI markieren Ausgaben maschinenlesbar, also mit einer für Menschen unsichtbaren Kennung. Als Betreiber legen Sie Deepfakes offen, also realistisch wirkende KI-Bilder, -Videos oder -Tonaufnahmen echter Personen, Orte oder Dinge. KI-Texte betrifft das nur, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren und niemand sie redaktionell geprüft und verantwortet hat.

Werbetexte und Produktbeschreibungen ohne Aussagen etwa zu Gesundheit oder Sicherheit fallen laut Leitlinien nicht darunter. Ein KI-Produktbild, das über das tatsächliche Aussehen täuschen kann, gilt dort aber als Deepfake, Farb- und Lichtkorrekturen meist nicht. Die Kommission nennt auf ihrer Seite zu den EU-Icons ausdrücklich Fotos einer leeren Wohnung, die mit KI eingerichtet werden. Virtuell möblierte Exposéfotos sollten Sie daher kennzeichnen. Die Icons sind freiwillig, die Kennzeichnung nicht.

Bußgeld, Behörde und Stand nach dem Digital Omnibus

Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht können bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes kosten, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt der niedrigere Betrag, praktisch also höchstens 3 % des Jahresumsatzes (unsere Rechnung). In Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 grundsätzlich die Bundesnetzagentur zuständig.

Das regelt das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG). Für KI-Systeme, die direkt mit der regulierten Finanztätigkeit von Banken, Versicherern und anderen BaFin-beaufsichtigten Unternehmen zusammenhängen, ist die BaFin zuständig.

Der Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, hat die Hinweispflicht nicht verschoben, sondern vor allem die Pflichten für Hochrisiko-KI, je nach Art auf Dezember 2027 oder August 2028. Bei der Kennzeichnung gibt es laut Leitlinien nur eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Sie betrifft die maschinenlesbare Markierung generativer Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren.

Nutzen, Grenzen und Risiken

Ein fester Hinweis wird einmal eingebaut und gilt dann für jedes Gespräch. Das schafft Rechtssicherheit bei geringem Aufwand. Einen belegten Kostenrahmen gibt es nicht. Der Aufwand hängt von der Zahl der Kanäle ab und davon, ob Sie Anbieter oder Betreiber sind.

Die Leitlinien sind nicht verbindlich. Verbindlich auslegen kann die Verordnung nur der Europäische Gerichtshof, betont Legal Tribune Online.

Rechtliche Risiken: Neben dem Bußgeld kann jede betroffene Person Beschwerde einlegen, zentral bei der Bundesnetzagentur. Die LTO-Autorin, eine Rechtsanwältin, erwartet zudem Abmahnungen; das ist eine Prognose, keine Rechtsprechung.

Technische Risiken: Ohne klare Anweisung und Tests kann ein Sprachmodell, also die Technik hinter Diensten wie ChatGPT, auf die Frage nach Mensch oder Maschine falsch antworten.

Lohnt sich das für Sie?

Ihre SituationEmpfehlungWarum
Wenige Anfragen, Team antwortet selbstKI-Entwürfe mit echter PrüfungKein sichtbarer Hinweis nötig
Viele gleichartige Anfragen, auch abendsChatbot oder Telefonassistent mit festem HinweisEin Satz mehr, gleicher Ablauf
Beratungsnahe Themen wie VersicherungKI nimmt auf, ein Mensch berätHöheres Irreführungsrisiko, laut Leitlinien wiederholte Hinweise wahrscheinlich nötig; Beratung bleibt beim Menschen (unsere Empfehlung)

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und keine anwaltliche Prüfung Ihres Einzelfalls.

Wir bauen Chat-, Telefon- und E-Mail-Assistenten so, dass der KI-Hinweis als fester Baustein eingebaut ist und vor dem Start getestet wird.

Häufige Fragen

Seit wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

Seit dem 2. August 2026 gilt Art. 50 der KI-Verordnung. Der Digital Omnibus hat den Hinweis bei Chatbot, Telefon und E-Mail nicht verschoben. Nur die maschinenlesbare Markierung durch Anbieter generativer Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, hat Zeit bis zum 2. Dezember 2026.

Muss ich einen Chatbot auf meiner Website als KI kennzeichnen?

Ja, ein Chatbot, der mit KI antwortet, muss sich spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion als KI zu erkennen geben, etwa mit einem Begrüßungssatz. Rechtlich verpflichtet ist der Anbieter; das sind auch Sie, wenn Sie den Chatbot entwickeln oder entwickeln lassen und unter eigenem Namen einsetzen. Ein Hinweis nur in AGB oder Datenschutzerklärung reicht laut den Leitlinien der EU-Kommission nicht.

Muss ich E-Mails kennzeichnen, die ich mit KI geschrieben habe?

Einen sichtbaren Hinweis brauchen Sie nicht, wenn ein Mitarbeiter den KI-Entwurf wirklich prüft und selbst versendet. Eine unsichtbare, maschinenlesbare Markierung kann für den Anbieter des Systems trotzdem Pflicht sein; wie das bei E-Mails technisch geht und ob der Modellanbieter sie liefert, ist offen. Versendet ein KI-Agent E-Mails selbstständig, gilt die Hinweispflicht, und jede dieser E-Mails sollte oben einen sichtbaren Hinweis tragen.

Wie sieht eine KI-Kennzeichnung als Beispiel aus?

Im Chat etwa: „Sie schreiben mit dem KI-Assistenten von [Firma].“ Am Telefon: „Guten Tag, hier spricht der KI-Assistent von [Firma].“ In einer automatisch versendeten E-Mail steht oben, dass ein KI-Assistent die Antwort im Auftrag der Firma erstellt und versendet hat.

Was droht bei fehlender KI-Kennzeichnung?

Möglich sind Geldbußen bis 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere Betrag. In Deutschland ist meist die Bundesnetzagentur zuständig, die auch Beschwerden annimmt.

Quellen

Zuletzt aktualisiert: 1. November 2026